Qualitätsprüfungen in Pflegeheimen!

Pflegenoten

Am 1. Juli 2009 fiel der Startschuss für die Qualitätsprüfungen in Pflegeheimen. Am 1. Dezember 2009 erfolgten die ersten Notenveröffentlichungen für Heime. Die ambulanten Pflegedienste folgen in einem zweiten Schritt. 
Mit dem „Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung“ (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) vom 28. Mai 2008 wurde erstmalig die Möglichkeit geschaffen, die Leistungen der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen sowie deren Qualität für Pflege­bedürftige und ihre Angehörigen verständlich, übersichtlich und vergleichbar im Internet sowie in anderer geeigneter Form zugänglich zu machen. Die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen in Pflegeheimen und -diensten durch die Medizinischen Dienste der Kranken­versiche­rung sowie gleichwertige Prüfergebnisse werden dabei als Grundlage für die Bewertung der Einrichtungen genommen. Die Prüfungen finden - im Gegensatz zu früher - nun generell unangemeldet statt. .

© Städtische Altenheim Glauchau gGmbH. Alle Rechte vorbehalten. | Nutzungsbedingungen | Informationen zur Datensicherheit | Impressum

Veröffentlichung der Pflegenoten

Die Veröffentlichung der Ergebnisse der Qualitätsprüfungen erfolgt per Gesetz (§ 115 Abs. 1a SGB XI) im Internet durch die Landesverbände der Pflegekassen sowie an gut sichtbarer Stelle im Pflegeheim bzw. Pflegedienst. Seit 1. Dezember 2009 liegen die ersten Transparenzberichte mit Noten für die Qualität der Pflege in Heimen vor. Auf den folgenden Internetseiten finden Sie die Veröffentlichungen:

www.aok-gesundheitsnavi.de (AOK)

www.pflegelotse.de (vdek - Verband der Ersatzkassen)

www.bkk-pflege.de (BKK)

Telefon: +49 (0) 3763 6063
Fax: +49 (0) 3763 606401

Email: info@altenheimglauchau.de